Schiedsamt / Ortsgericht
Schiedsamt
Schiedsämter dienen dazu, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, um teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten unter 750,- EUR Streitwert, kleineren Nachbarschaftsauseinandersetzungen und bestimmten Fällen von Ehrverletzungen sind Schiedsverfahren mittlerweile verpflichtend, bevor Klage vor Gericht erhoben werden kann.
Schiedsperson: Herr Edmund Pliefke
Grüner Weg 4
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon 05602 / 913452
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
Ortsgericht
Die Ortsgerichte in den hessischen Kommunen haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz. Sie sind für Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien, Sterbefallanzeigen, Nachlasssicherungen und bestimmte Schätzungen zuständig und wirken bei der Feststellung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen mit.
Ortsgericht Hessisch Lichtenau
Telefon 05656 / 225
Mobil 0163 / 6045705
Sprechzeiten nach Vereinbarung