Eheschließung
Zuständigkeit: Standesamt
Ansprechpartner
- Anrede
- Frau
- Name
- Zahnwetzer
- Vorname
- Christine
- Gebäude
- Rathaus
- Zimmer
- 2
- Telefon
- 05602 / 807-124
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Allgemeine Informationen
Fax-Nr: 05602 / 807-224Sie möchten in Hessisch Lichtenau heiraten und somit bei uns den Bund fürs Leben schließen.Das können Sie bei uns im Rathaus oder in unserem 1656 als Fachwerkbau errichteten „Alten Rathaus“ neben der evangelischen Stadtkirche.Bei Fragen zu weiteren Trauorten sprechen Sie uns bitte persönlich an.Sie können bei uns täglich, von Montag bis Samstag (letzter Trautermin samstags, 12.30 Uhr) heiraten, jedoch nicht an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.Bevor Sie sich Ihr Ja-Wort geben, muss jedoch die Eheschließung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden.Zuständig für die Anmeldung ist für Sie das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich mindestens einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Hat keiner der Eheschließenden einen Wohnsitz in Hessisch Lichtenau, können Sie trotzdem hier heiraten. Melden Sie hierfür die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen Sie dort mit, dass Sie in Hessisch Lichtenau heiraten möchten.Sollte es nur einem Eheschließenden möglich sein, persönlich beim Standesamt vorzusprechen, so benötigen wir eine Vollmacht des verhinderten Verlobten. Einen entsprechenden Vordruk "Detaillierte Bevollmaechtigung zur Anmeldung der Eheschliessung" dafür können Sie unter Formulare downloaden.Tipp:Sie können sich vorab Ihren Termin für die Eheschließung durch telefonische Vereinbarung sichern. So können Sie alles Weitere für „Ihren Tag“ in Ruhe planen.Die Anmeldung der Eheschließung kann hingegen frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen.Bitte beachten: Sollte bei telefonischer Terminreservierung bis 10 Tage vor dem Trautermin noch keine Anmeldung der Eheschließung erfolgt sein, wird der Termin anderweitig vergeben!
Notwendige Unterlagen
Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen wir folgende Unterlagen:- Wenn Sie ledig sind und noch nie verheiratet waren1. Personalausweis oder Reisepass2. Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes, nur wenn Sie nicht in Hessisch Lichtenau gemeldet sind3. beglaubigter Geburtenregisterausdruck von Ihrem Geburtsstandesamt - Sie haben ein minderjähriges Kind1. Geburtsurkunde oder beglaubigter Geburtenregisterausdruck des Kindes2. ggf. Beschluss oder Urteil über die Sorgerechtsentscheidung, wenn alleiniges Sorgerecht besteht- Wenn Sie schon einmal verheiratet waren1. Personalausweis oder Reisepass2. Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes, nur wenn Sie nicht in Hessisch Lichtenau gemeldet sind3. beglaubigter Geburtenregisterausdruck von Ihrem Geburtsstandesamt 4. Eheurkunde der letzten Ehe mit einem Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigter Eheregisterausdruck, ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbeschluss oder5. Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft6. Ferner müssen Sie angeben, wann noch weitere früheren Ehen und Lebenspartnerschaften geschlossen und wann und wodurch diese aufgelöst worden sindWichtig: Sollte einer der Eheschließendennicht in Deutschland geboren seinnoch minderjährig seinadoptiert worden seinim Ausland geschieden worden seinbitten wir Sie, sich direkt mit dem Standesamt vorab in Verbindung zu setzen. In diesen Fällen werden weitere Unterlagen benötigt, die sich nach dem jeweiligen Einzelfall richten.
Gebühren
- ab 84,00 EUR für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung - 11,00 EUR für eine Eheurkunde, 5,00 EUR für jede weitere Urkunde - 17,50 EUR – 38,00 EUR für ein Stammbuch (je nach Ausführung)
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)Personenstandsverordnung (PStV)