Namensänderung des Familiennamens
Zuständigkeit: Standesamt
Ansprechpartner
- Anrede
- Frau
- Name
- Zahnwetzer
- Vorname
- Christine
- Gebäude
- Rathaus
- Zimmer
- 2
- Telefon
- 05602 / 807-124
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Allgemeine Informationen
Fax-Nr: 05602 / 807-224Namensänderungen nach Auflösung einer EheIst eine Ehe aufgelöst (z.B. durch Scheidung oder Tod), besteht die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen wiederanzunehmen oder den Namen, den man bis zu dem Zeitpunkt geführt hat, als der letzte Ehename bestimmt wurde. Nachträgliche EhenamensbestimmungWurde bei der Eheschließung noch kein gemeinsamer Familienname (Ehename) bestimmt, kann dies während bestehender Ehe jederzeit nachgeholt werden. Ehename kann nur der Geburtsname eines der Ehegatten oder ein Ehename aus früherer Ehe werden. DoppelnamenwahlWenn ein Ehename bestimmt wurde, hat der Ehegatte, dessen Familienname NICHT Ehename geworden ist, die Möglichkeit einen "Doppelnamen" zu führen. Dabei kann der Geburtsname oder der Ehename aus einer Vorehe dem neuen Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden. Der so hinzugefügte Namen kann jederzeit widerrufen werden. Danach ist keine Möglichkeit zu einem Doppelnamen mehr gegeben. . Hinweis:Für diese drei Möglichkeiten gilt: Der gewünschte Familiename kann nur persönlich vor einem Standesbeamten erklärt werden. Wirksam wird die Namensänderung, wenn sie durch das Standesamt Ihrer Eheschließung (bei Eheschließung im Ausland, das Standesamt Ihres Wohnsitzes) entgegengenommen bzw. bestätigt wird
Notwendige Unterlagen
Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen wir folgende Unterlagen:- Eheurkunde oder Familienbuch bzw. beglaubigte Abschrift des Familien-buches (wenn die Eheschließung nicht in Hessisch Lichtenau stattfand)- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift
Gebühren
- 20,00 EUR – Erklärung zur Namensführung- 10,00 EUR – Bescheinigung über Namensänderung oder neue Eheurkunde
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGBPersonenstandsgesetz (PStG)Personenstandsverordnung (PStV)