Einbürgerung
Zuständigkeit: Standesamt
Ansprechpartner
- Anrede
- Frau
- Name
- Zahnwetzer
- Vorname
- Christine
- Gebäude
- Rathaus
- Zimmer
- 3
- Telefon
- 05602 / 807-124
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Allgemeine Informationen
Auf Antrag können Ausländer/innen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten.Im Regelfall müssen für die Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:- der/die Einbürgerungsbewerber/in ist Unionsbürger oder hat eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis- der Inlandsaufenthalt beträgt mindestens acht Jahre- der/die Einbürgerungsbewerber/in ist unterhaltsfähig, d.h. es liegt kein selbst-verschuldeter Bezug von öffentlicher Hilfe (z.B. ALG II) vor- er/sie verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse (Zertifikat Deutsch Niveau B1 – andere Nachweise möglich)- keine Mehrstaatigkeit (Aufgabe, Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit – Ausnahmen möglich)- er/sie ist nicht wegen einer Straftat verurteilt worden- der/die Einbürgerungsbewerber/n bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und es liegen keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung vor- er/sie weist Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nach (Einbürgerungstest – andere Nachweise möglich)Für z. B. Familienangehörige, die zusammen eingebürgert werden sollen, Ausländer deutscher Ehegatten, Staatenlose usw. können abweichende Voraussetzungen maßgebend sein. Über die Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen berät das Regierungspräsidium in Kassel und die unteren Verwaltungsbehörden.
Notwendige Unterlagen
1. schriftlicher Einbürgerungsantrag mit Anlagen (formgebunden)2. Pass und Aufenthaltstitel3. Lichtbild4. Personenstandsurkunden5. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse6. Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland7. EinkommensnachweiseEs können je nach Fallkonstellation weitere Unterlagen notwendig sein.Tipp: Auf der Seite des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport können die notwendigen Formulare als PDF-Datei aufgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Gebühren
- 255,00 Euro für die Regeleinbürgerung- 51,00 Euro für jedes miteinzubürgernde, minderjährige KindDie Gebühren werden als Vorschuss zu Beginn des Einbürgerungsverfahrens fällig
Rechtsgrundlagen
§§ 8, ff. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)