Information zur Grundsteuer 2025
Die Grundsteuer, die im Grundbesitzabgabenbescheid vom 20.01.2025 festgesetzt wurde, basiert auf dem sogenannten Steuermessbetrag. Dieser wird vom Finanzamt berechnet und der Stadt Hessisch Lichtenau digital übermittelt. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die übermittelten Daten korrekt sind.
Bitte überprüfen Sie dennoch die Angaben auf Ihrem Bescheid der Stadt Hessisch Lichtenau. Stimmen die Höhe des Steuermessbetrags und das Aktenzeichen mit den Angaben auf dem Bescheid des Finanzamts überein?
Wichtig:
- Ein Widerspruch gegen den Steuermessbetrag kann oder konnte nur beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden.
- Die Stadt Hessisch Lichtenau ist an die vom Finanzamt festgelegten Steuermessbeträge gebunden und muss diese in ihren Bescheiden berücksichtigen – auch wenn die Bescheide des Finanzamts noch nicht rechtskräftig sind.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Besondere Hinweise für Realsteuerbescheide (Grundsteuer)" auf Ihrem Bescheid.
Haben Sie Fragen?
- Bei Fragen zur Festsetzung des Steuermessbetrags: Wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen (Telefon Servicestelle: 05651-3320-0).
- Bei Fragen zum Hebesatz oder bei einem Eigentumswechsel: Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an finanzen@hessisch-lichtenau.de oder telefonisch unter 05602/807-143, -158 oder -167.