amtliche bekanntmachung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung


Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.Oktober 2019 (GVBl. S. 310) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau am 14.08.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

im E r g e b n i s h au s h al t

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 30.686.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 32.389.000 €
mit einem Saldo von -1.703.000 €

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.000 €
mit einem Saldo von 2.000 €

mit einem Jahresfehlbetrag von -1.701.000 €

im F i n a n z h a u s h a l t

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 815.700 €

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.860.200 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.285.500 €
Mit einem Saldo von 4.425.300 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.916.900 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.317.800 €
mit einem Saldo von 2.599.100 €
mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag 1.010.500 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und  Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.916.900 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.788.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 590 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 590 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 390 v.H.

Kleinbeträge der Grundsteuer werden abweichend von § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt zur Zahlung fällig:
- Jahresleistungen bis zu 15, -- € in einem Jahresbetrag am 15.08.
- Jahresleistungen bis zu 30, -- € in zwei Halbjahresraten am 15.02. und 15.08.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne der §§ 100 und 102 HGO können in folgendem Umfang geleistet werden:
a) bei nach außen wirkenden Zahlungen
vom Magistrat bis zu einem Betrag von 20.000,-- €
vom Bürgermeister bis zu einem Betrag von 5.000,-- €

b) bei inneren Verrechnungen
vom Magistrat in unbegrenzter Höhe
vom Bürgermeister bis zu einem Betrag von 30.000,-- €

§ 8

Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wird im Haushaltsjahr 2020 festgesetzt auf 3,00 %.

Hessisch Lichtenau, 01.September 2020

Der Magistrat

der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Heußner
( Heußner )
Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Regierungspräsidium Kassel

G e n e h m i g u n g

Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) für:

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung nach § 92 Abs. 5 Nr.2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2020 der Stadt Hessisch Lichtenau.

2. die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Lichtenau für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--3.916.900 EUR--
(in Worten: „Drei Millionen Neunhundertsechzehntausendneunhundert Euro").


3. die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Lichtenau für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--2.788.000 EUR--
(in Worten: „Zwei Millionen Siebenhundertachtundachtzigtausend Euro").


4. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in S 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von

--3.000.000 EUR--
(in Worten: „Drei Millionen Euro").


RPKS - Z5-33 c 08/10-2017/10 Kassel, 13. Juli 2021
Regierungspräsidium Kassel
[ Dienstsiegel ]

gez. Klüber
Regierungspräsident

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.08. – 10.08.2021 im Rathaus, Landgrafenstr. 52, 37235 Hessisch Lichtenau, Zimmer 12, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus: montags – donnerstags von 8:30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr – 12.00 Uhr

Hessisch Lichtenau, 20. Juli 2021
Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Heußner
Bürgermeister