amtliche bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Hessisch Lichtenau Bebauungsplan Nr. I/40 "Am Lohwasser" 1. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau hat in ihrer Sitzung am 25.03.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. I/40 "Am Lohwasser" 1. Änderung bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. I/40 "Am Lohwasser" 1. Änderung, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Hessisch Lichtenau in Kraft.
Das in der Kernstadt von Hessisch Lichtenau liegende Plangebiet ist ca. 7.750 m² groß und befindet sich in der Gemarkung Hessisch Lichtenau, südlich der Leipziger Straße (B 7 / L 3225) an der Straße Am Lohwasser. Es umfasst hierbei vollständig das vorhandene Marktgrundstück (Flst. Nr. 22/28, 22/48, 22/49, 22/52, 22/63, Flur 23) und die südöstliche Erweiterungsfläche (Flst. Nr. 22/57, 22/64, Flur 23) sowie die Verkehrsflächen (Flst. Nr. 22/53, 22/54, 22/65, Flur 23).
Die Lage des Geltungsbereichs ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen von Vorschriften unbeachtlich werden, wenn
- Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 52, 37235 Hessisch Lichtenau unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Vorstehendes gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind für Bebauungspläne, die nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren oder § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt worden sind.
Gem. § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße schriftliche Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die örtlichen Bauvorschriften und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Der Bebauungsplan Nr. I/40 "Am Lohwasser" 1. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit Begründung zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Es kann innerhalb der allgemeinen Dienststunden bei der Stadtverwaltung der Stadt Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 4, 37235 Hessisch Lichtenau: Montag – Donnerstag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 sowie Freitag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Einsicht genommen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Aufgrund des Coronavirus sollte eine Kontaktaufnahme zur Einsichtnahme vor Ort vorab auf telefonischem Weg (05602 807-145) erfolgen. Die Eingangstür des Gebäudes wird entweder durch Klingeln oder nach telefonischem Zuruf geöffnet.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB können die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. I/40 "Am Lohwasser" 1. Änderung auch auf der Homepage der Stadt Hessisch Lichtenau unter folgendem Link https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/bebauungsplaene eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan .
Mit Vollendung dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Die konkrete Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplan Nr. I/40 "Am Lohwasser" 1. Änderung in der Gemarkung Hessisch Lichtenau ist auf der nachfolgenden Karte dargestellt.

Hessisch Lichtenau, den 29.07.2022
Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
gez.: Michael Heußner
Bürgermeister