amtliche bekanntmachung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im E r g e b n i s h au s h al t

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

 

-30.871.300 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

 32.025.000 €

mit einem Saldo von

 

  1.153.700 €

 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

 

-219.500 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

0 €

mit einem Saldo von

 

-219.500 €

 

 

 

mit einem Jahresfehlbetrag von

 

    934.200 €

 

 

 

im F i n a n z h a u s h a l t

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

1.382.900 €

 

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

1.093.200 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

 -6.812.000 €

Mit einem Saldo von

 

 -5.718.800 €

 

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    

 

5.718.800 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 

 -1.377.300 €

mit einem Saldo von

 

  4.341.500 €

 

 

 

         mit einem Zahlungsmittelüberschuss

 

         5.600 €

festgesetzt.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.718.800 € festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  878.000 € festgesetzt.


§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:  

 

                 

1. Grundsteuer

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 

590 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 

 

590 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 

390 v.H.

 

Kleinbeträge der Grundsteuer werden abweichend von § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt zur Zahlung fällig:

- Jahresleistungen bis zu 15, -- € in einem Jahresbetrag 

am 15.08. 

- Jahresleistungen bis zu 30, -- € in zwei Halbjahresraten

am 15.02.  und 15.08.

 

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne der §§ 100 und 102 HGO können in folgendem Umfang geleistet werden:

 

a) bei nach außen wirkenden Zahlungen

 

◦vom Magistrat                               bis zu einem Betrag von

20.000,-- €

◦vom Bürgermeister                     bis zu einem Betrag von

 

b) bei inneren Verrechnungen                 

5.000,-- €

◦vom Magistrat                              

in unbegrenzter Höhe

◦vom Bürgermeister                     bis zu einem Betrag von

30.000,-- €

 

§ 8

Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wird im Haushaltsjahr 2022 festgesetzt auf 3,00 %.

 

Hessisch Lichtenau, 4.Februar 2022                                                               Der Magistrat

                                                                                                                     der Stadt Hessisch Lichtenau
                                                                                                                                    gez. Heußner

                                                                                                                                       ( Heußner )

                                                                                                                                    Bürgermeister


2.   Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:


Regierungspräsidium Kassel

G e n e h m i g u n g


Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung

(HGO) für:

1.     gemäß § 103 Abs. 2 HGO unter dem Vorbehalt der Einvernehmenserteilung die Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Lichtenau für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen in Höhe von

--5.718.800 EUR--

(in Worten: „Fünf Millionen Siebenhundertachtzehntausendachthundert Euro“)

2.     für die Aufnahme des in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Lichtenau für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Gesamtbetrages an Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--878.000 EUR--

(in Worten: „Achthundertachtundsiebzigtausend Euro“).

RPKS - Z5-33 c 08/10-2017/13

Kassel, 12. Juli 2022

Regierungspräsidium Kassel

gez.

(Weinmeister)

Regierungspräsident

[ Dienstsiegel ]                                                            

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.08. – 12.08.2022 im Rathaus, Landgrafenstr. 52, 37235 Hessisch Lichtenau, Zimmer 12, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags – donnerstags     von 8:30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

freitags                              von 8:30 Uhr – 12.00 Uhr

 

Hessisch Lichtenau, 18. Juli 2022                                                                         

                                                                                                 Der Magistrat

                                                                                     der Stadt Hessisch Lichtenau

                                                                                                  gez. Heußner

                                                                                                 Bürgermeister