amtliche bekanntmachung
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im E r g e b n i s h au s h al t |
|
|
im ordentlichen Ergebnis |
|
|
|
|
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
| -30.871.300 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
| 32.025.000 € |
mit einem Saldo von |
| 1.153.700 € |
|
|
|
im außerordentlichen Ergebnis |
|
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
| -219.500 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
| 0 € |
mit einem Saldo von |
| -219.500 € |
|
|
|
mit einem Jahresfehlbetrag von |
| 934.200 € |
|
|
|
im F i n a n z h a u s h a l t mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
|
|
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
| 1.382.900 € |
|
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
|
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
| 1.093.200 € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
| -6.812.000 € |
Mit einem Saldo von |
| -5.718.800 € |
|
|
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
| 5.718.800 € |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
| -1.377.300 € |
mit einem Saldo von |
| 4.341.500 € |
|
|
|
mit einem Zahlungsmittelüberschuss |
| 5.600 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.718.800 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 878.000 € festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
|
|
1. Grundsteuer |
|
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 590 v.H. |
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf
| 590 v.H. |
2. Gewerbesteuer auf | 390 v.H. |
Kleinbeträge der Grundsteuer werden abweichend von § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt zur Zahlung fällig:
- Jahresleistungen bis zu 15, -- € in einem Jahresbetrag | am 15.08. |
- Jahresleistungen bis zu 30, -- € in zwei Halbjahresraten | am 15.02. und 15.08. |
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne der §§ 100 und 102 HGO können in folgendem Umfang geleistet werden:
a) bei nach außen wirkenden Zahlungen |
|
◦vom Magistrat bis zu einem Betrag von | 20.000,-- € |
◦vom Bürgermeister bis zu einem Betrag von
b) bei inneren Verrechnungen | 5.000,-- € |
◦vom Magistrat | in unbegrenzter Höhe |
◦vom Bürgermeister bis zu einem Betrag von | 30.000,-- € |
§ 8
Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wird im Haushaltsjahr 2022 festgesetzt auf 3,00 %.
Hessisch Lichtenau, 4.Februar 2022 Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Heußner
( Heußner )
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
Regierungspräsidium Kassel
G e n e h m i g u n g
Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) für:
1. gemäß § 103 Abs. 2 HGO unter dem Vorbehalt der Einvernehmenserteilung die Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Lichtenau für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen in Höhe von
--5.718.800 EUR--
(in Worten: „Fünf Millionen Siebenhundertachtzehntausendachthundert Euro“)
2. für die Aufnahme des in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Lichtenau für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Gesamtbetrages an Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
--878.000 EUR--
(in Worten: „Achthundertachtundsiebzigtausend Euro“).
RPKS - Z5-33 c 08/10-2017/13
Kassel, 12. Juli 2022
Regierungspräsidium Kassel
gez.
(Weinmeister)
Regierungspräsident
[ Dienstsiegel ]
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.08. – 12.08.2022 im Rathaus, Landgrafenstr. 52, 37235 Hessisch Lichtenau, Zimmer 12, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
montags – donnerstags von 8:30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
freitags von 8:30 Uhr – 12.00 Uhr
Hessisch Lichtenau, 18. Juli 2022
Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Heußner
Bürgermeister