amtliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung und Bekanntmachung Haushaltssatzung 2021
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
im E r g e b n i s h au s h al t |
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im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
| 30.025.600 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
| 30.867.500 € |
mit einem Saldo von |
| -841.900 € |
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im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
| 498.700 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
| 900 € |
mit einem Saldo von |
| 497.800 € |
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mit einem Jahresfehlbetrag von |
| -344.100 € |
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im F i n a n z h a u s h a l t mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
| 1.689.600 € |
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und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
| 3.728.600 € |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
| 595.900 € |
Mit einem Saldo von |
| 3.132.700 € |
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
| 0 € |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
| 1.310.800 € |
mit einem Saldo von |
| -1.310.800 € |
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mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag |
| 3.511.500 € |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.880.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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1. Grundsteuer |
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 590 v.H. |
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 590 v.H. |
2. Gewerbesteuer auf | 390 v.H. |
Kleinbeträge der Grundsteuer werden abweichend von § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt zur Zahlung fällig:
- Jahresleistungen bis zu 15, -- € in einem Jahresbetrag | am 15.08. |
- Jahresleistungen bis zu 30, -- € in zwei Halbjahresraten | am 15.02. und 15.08. |
Kleinbeträge der Grundsteuer werden abweichend von § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt zur Zahlung fällig:
- Jahresleistungen bis zu 15, -- € in einem Jahresbetrag | am 15.08. |
- Jahresleistungen bis zu 30, -- € in zwei Halbjahresraten | am 15.02. und 15.08. |
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne der §§ 100 und 102 HGO können in folgendem Umfang geleistet werden:
a) bei nach außen wirkenden Zahlungen |
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◦vom Magistrat bis zu einem Betrag von | 20.000,-- € |
◦vom Bürgermeister bis zu einem Betrag von | 5.000,-- € |
b) bei inneren Verrechnungen | |
◦vom Magistrat | in unbegrenzter Höhe |
◦vom Bürgermeister bis zu einem Betrag von | 30.000,-- € |
§ 8
Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wird im Haushaltsjahr 2021 festgesetzt auf
3,00 %.
Hessisch Lichtenau, 17.September 2021
Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Heußner
( Heußner )
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in dem § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Der nach § 4 der Haushaltssatzung veranschlagte Höchstbetrag der Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2021 wird in Anbetracht der vorgelegten Liquiditätsplanung nicht genehmigt.
Sie hat den folgenden Wortlaut:
Regierungspräsidium Kassel
G e n e h m i g u n g
Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) für:
die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Lichtenau für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
--1.880.000 EUR--
(in Worten: „Eine Millionen Achthundertachtzigtausend Euro“).
RPKS - Z5-33 c 08/10-2017/12
Kassel, 07. Juli 2022
Regierungspräsidium Kassel
gez.
(Weinmeister)
Regierungspräsident
[ Dienstsiegel ]
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.07. – 29.07.2022 im Rathaus, Landgrafenstr. 52, 37235 Hessisch Lichtenau, Zimmer 12, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
montags – donnerstags von 8:30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
freitags von 8:30 Uhr – 12.00 Uhr
Hessisch Lichtenau, 11. Juli 2022
Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Heußner
Bürgermeister