amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung Haushaltssatzung 2021


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im E r g e b n i s h au s h al t

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

 

30.025.600 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

30.867.500 €

mit einem Saldo von

 

   -841.900 €

 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

 

498.700 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

900 €

mit einem Saldo von

 

497.800 €

 

 

 

mit einem Jahresfehlbetrag von

 

   -344.100 €

 

 

 

im F i n a n z h a u s h a l t

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

1.689.600 €

 

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

3.728.600 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

    595.900 €

Mit einem Saldo von

 

3.132.700 €

 

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit  auf    

 

                0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  auf

 

1.310.800 €

mit einem Saldo von

 

 -1.310.800 €

 

 

 

         mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag

 

 3.511.500  €

  festgesetzt.

 

 

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.880.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

                         

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:  

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:  

 

                 

1. Grundsteuer

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 

590 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 

590 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 

390 v.H.

 

Kleinbeträge der Grundsteuer werden abweichend von § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt zur Zahlung fällig:

- Jahresleistungen bis zu 15, -- € in einem Jahresbetrag 

am 15.08. 

- Jahresleistungen bis zu 30, -- € in zwei Halbjahresraten

am 15.02.  und 15.08.

Kleinbeträge der Grundsteuer werden abweichend von § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt zur Zahlung fällig:

- Jahresleistungen bis zu 15, -- € in einem Jahresbetrag 

am 15.08. 

- Jahresleistungen bis zu 30, -- € in zwei Halbjahresraten

am 15.02.  und 15.08.

 

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne der §§ 100 und 102 HGO können in folgendem Umfang geleistet werden:

 

a) bei nach außen wirkenden Zahlungen

 

◦vom Magistrat                               bis zu einem Betrag von

20.000,-- €

◦vom Bürgermeister                     bis zu einem Betrag von

5.000,-- €

b) bei inneren Verrechnungen


◦vom Magistrat                       

in unbegrenzter Höhe

◦vom Bürgermeister                     bis zu einem Betrag von

30.000,-- €

 
 

§ 8

Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wird im Haushaltsjahr 2021 festgesetzt auf

3,00 %.

 

Hessisch Lichtenau, 17.September 2021

Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau

gez. Heußner

( Heußner )
Bürgermeister

                                                                                                                                                                            

 

2.   Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in dem § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Der nach § 4 der Haushaltssatzung veranschlagte Höchstbetrag der Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2021 wird in Anbetracht der vorgelegten Liquiditätsplanung nicht genehmigt.

Sie hat den folgenden Wortlaut:

Regierungspräsidium Kassel

 

G e n e h m i g u n g

 

Hiermit erteile ich die Genehmigung nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) für:


die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Lichtenau für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--1.880.000 EUR--

(in Worten: „Eine Millionen Achthundertachtzigtausend Euro“).

 

RPKS - Z5-33 c 08/10-2017/12

Kassel, 07. Juli 2022
Regierungspräsidium Kassel
 gez.
 (Weinmeister)
Regierungspräsident

[ Dienstsiegel ]                                                            

                                                                                                       

                                     

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.07. – 29.07.2022 im Rathaus, Landgrafenstr. 52, 37235 Hessisch Lichtenau, Zimmer 12, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags – donnerstags  von 8:30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

freitags  von 8:30 Uhr – 12.00 Uhr

 

Hessisch Lichtenau, 11. Juli 2022                                                                         

Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau

gez. Heußner
Bürgermeister