Amtliche Bekanntmachung

Einziehung eines Teilstücks der Borsigstraße


Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 08.06.2003 (GVBl. I 2003, Seite 166 vom 27.06.2003) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht, um Gelegenheit für Einwendungen zu geben.

Planunterlagen mit der Darstellung des einzuziehenden Teilstückes liegen für die Dauer von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung der Stadt Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 2, 37235 Hessisch Lichtenau, innerhalb der allgemeinen Dienststunden

Montag – Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus. Mehrere Personen können ggf. nur nacheinander Einsicht nehmen.

Einwendungen gegen die Einziehung können schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden. Einwendungen sind zu begründen.

Einwendungen können auch per Mail an die Adresse info@hessisch-lichtenau.de eingereicht werden.

37235 Hessisch Lichtenau, den 3. März 2023

Der Magistrat

der Stadt Hessisch Lichtenau

gez. Dirk Oetzel

Bürgermeister