Amtliche bekanntmachung
Schiedsamtsbezirk Hessisch Lichtenau
Für den Schiedsamtsbezirk Hessisch Lichtenau ist die Stelle einer Schiedsperson und einer stellv. Schiedsperson zu besetzen. Gem. § 4 des Schiedsamtsgesetzes wird hiermit bekannt gemacht, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können. Die Berufung erfolgt durch das Amtsgericht Eschwege nach der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung für 5 Jahre.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, jemand, für den eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde, wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist, wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt, wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570)) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird, nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt oder durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Sind Sie an einer Schiedsamts- oder stellv. Schiedsamtstätigkeit interessiert, dann richten Sie ihre Bewerbung bis zum 15.07.2023 an den
Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
Herrn Hellmer
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
oder per Mail an bewerbung@hessisch-lichtenau.de.
Hessisch Lichtenau, den 17. Mai 2023 Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Oetzel
Bürgermeister