amtliche bekanntmachung
Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
Aufgrund der Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes sind für die Stadt Hessisch Lichtenau Personen für das Amt eines Schöffen für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2023 vorgeschlagen worden.
Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 30. Mai bis 6. Juni 2023 im Rathaus der Stadt Hessisch Lichtenau, Zimmer 19, Landgrafenstraße 52, 37235 Hessisch Lichtenau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden seien, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder die nach den §§ 31, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Die einschlägigen Bestimmungen können ebenfalls im Rathaus, Zimmer 19, eingesehen werden.
Hessisch Lichtenau, 12. Mai 2023 Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau gez. Oetzel
Bürgermeister