Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hollstein – Auszahlung des Jagdpachtreinertrags
Es wird um einen schriftlichen und unterschriebenen Antrag auf Auszahlung unter Nennung der Kontodaten (IBAN, BIC, Bank) gebeten.
Verwenden Sie für die Antragstellung bitte den Vordruck „Antrag auf Auszahlung des Jagdpachtreinertrags JG Hollstein“, den Sie auf der Homepage der Stadt Hessisch Lichtenau zum Herunterladen finden (HIER KLICKEN).
Mit dem Antrag auf Auszahlung erklären Sie, dass Sie die anteilige bejagbare Fläche grundbuchlich nachweisen können. Bitte beachten, dass auf Flächen, die im Rahmen des Autobahnbaues (A44) von Mitgliedern veräußert wurden, jedoch grundbuchlich wegen des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens noch nicht umgeschrieben wurden, kein Auszahlungsanspruch besteht.
Die Anträge sind bis zum 5. Mai 2025 an den Jagdvorsteher Friedrich Pflüger, An der Hollsteine 27, 37235 Hessisch Lichtenau (Friedrich.Pflueger@t-online.de) zu richten.
Friedrich Pflüger
(Jagdvorsteher)