pressemitteilung

Schöffenwahl 2023


Die Amtszeit der zurzeit amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023, sodass für die neue Amtsperiode (Kalenderjahre 2024 bis einschließlich 2029) eine Neuwahl erforderlich wird. Die Wahl erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten, die von den Gemeinden aufzustellen sind und an das Amtsgericht Eschwege weitergeleitet werden. Weitere Informationen, auch zur Bewerbung, finden sie unter www.schoeffenwahl.de.