pressemitteilung

Einsammeln von Sonderabfällen in Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe in Hessisch Lichtenau


Hierzu zählen u.a. folgende Stoffe:

- Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel

- Holzschutzmittel

- Fotochemikalien

- Säuren und Laugen

- Chemikalien

- Haushaltsreiniger

- Quecksilberthermometer

- Leuchtstoffröhren

- Lösungsmittel

- ölverschmutzte Betriebsmittel

- Entwickler, Fixierbänder

- Fett und Emulsionen

Die Entgegennahme erfolgt zu folgenden Zeiten:

Dienstag, den 5. November 2024

Stadtteil Küchen                             Leipziger Str./vor der Kirche         10:00 - 10:15 Uhr

Stadtteil Reichenbach                   Schloßstr./Klosterstr..                     10:30 - 10:45 Uhr

Stadtteil Hopfelde                          Mehrzweckhalle                              11:00 - 11:15 Uhr

Stadtteil Velmeden                        Dorfgemeinschaftshaus                11:25 - 11:40 Uhr

Stadtteil Walburg                           Dorfgemeinschaftshaus                11:50 - 12:10 Uhr

Kernstadt                                          Bürgerhaus                                      13:10 - 14:10 Uhr

Stadtteil Friedrichsbrück               Feuerwehrhaus                               14:25 - 14:40 Uhr

Stadtteil Fürstenhagen                 Mehrzweckhalle                              14:55 - 15:25 Uhr

Folgende Annahmebedingungen sind zu beachten:

1. Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsor-gungsfahrzeuges an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

2. Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.

3. Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.

4. Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung, das Gesamtgewicht bzw. das Gesamtvolumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 l nicht übersteigen.

5. Nicht angenommen werden:

  • Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten,
  • Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden,
  • nicht näher definierbare Abfälle,
  • vermischte Sonderabfälle,
  • Hausmüll oder Sperrmüll, leere Behältnisse,
  • Autoreifen,
  • Munition, Kampfstoffe,
  • Druckgasflaschen,
  • infektiöse Abfälle
  • radioaktive Abfälle
  • Sprengstoffe

6. Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

7. Zur Entlastung des Sondermüllfahrzeuges sollten folgende Abfälle nicht abgegeben werden:

  • Dispersionsfarben:  Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie „Am Breitenberg“ in Meißner-Weidenhausen, Diese Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den Restmüll)
  • Ausgehärtete Farben und Lackreste: Entsorgung zusammen mit dem Restmüll
  • Entleerte Behälter: Entsorgung mit dem Restmüll oder ein Duales System, z.B. Grüner Punkt).
  • silberhaltige Fixierbänder (in gewerblichen Großmengen): Zugelassene Entsorgungswege für Sonderabfall zur Verwertung
  • Altöl: Rückgabe beim Händler
  • Altmedikamente: Rückgabe bei den Apotheken.

8. Den Anordnungen des verantwortlichen Fachpersonals am Sammelfahrzeug ist unbedingt Folge zu leisten. Es entscheidet im Einzelfall über die Annahme.

Termin der Schulentsorgung im gesamten Kreisgebiet: operativ während der Sammlung.

Bitte nutzen Sie den kostenlosen Umweltservice und sorgen Sie dafür, dass Sonderabfälle nicht unkontrolliert in die Mülltonne bzw. in die Kanalisation gelangen. Sie leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz.

Hessisch Lichtenau, den 11.09.2024

Der Magistrat

der Stadt Hessisch Lichtenau

Im Auftrag:

gez.: Schuchhardt


Pressekontakt:

Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

Landgrafenstraße 52

37235 Hessisch Lichtenau

Tel.: 05602 807-0

E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de