pressemitteilung
Einsammeln von Sonderabfällen in Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe in Hessisch Lichtenau
Hierzu zählen u.a. folgende Stoffe:
- Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel
- Holzschutzmittel
- Fotochemikalien
- Säuren und Laugen
- Chemikalien
- Haushaltsreiniger
- Quecksilberthermometer
- Leuchtstoffröhren
- Lösungsmittel
- ölverschmutzte Betriebsmittel
- Entwickler, Fixierbänder
- Fett und Emulsionen
Die Entgegennahme erfolgt zu folgenden Zeiten:
Dienstag, den 5. November 2024
Stadtteil Küchen Leipziger Str./vor der Kirche 10:00 - 10:15 Uhr
Stadtteil Reichenbach Schloßstr./Klosterstr.. 10:30 - 10:45 Uhr
Stadtteil Hopfelde Mehrzweckhalle 11:00 - 11:15 Uhr
Stadtteil Velmeden Dorfgemeinschaftshaus 11:25 - 11:40 Uhr
Stadtteil Walburg Dorfgemeinschaftshaus 11:50 - 12:10 Uhr
Kernstadt Bürgerhaus 13:10 - 14:10 Uhr
Stadtteil Friedrichsbrück Feuerwehrhaus 14:25 - 14:40 Uhr
Stadtteil Fürstenhagen Mehrzweckhalle 14:55 - 15:25 Uhr
Folgende Annahmebedingungen sind zu beachten:
1. Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsor-gungsfahrzeuges an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.
2. Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.
3. Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.
4. Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung, das Gesamtgewicht bzw. das Gesamtvolumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 l nicht übersteigen.
5. Nicht angenommen werden:
- Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten,
- Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden,
- nicht näher definierbare Abfälle,
- vermischte Sonderabfälle,
- Hausmüll oder Sperrmüll, leere Behältnisse,
- Autoreifen,
- Munition, Kampfstoffe,
- Druckgasflaschen,
- infektiöse Abfälle
- radioaktive Abfälle
- Sprengstoffe
6. Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.
7. Zur Entlastung des Sondermüllfahrzeuges sollten folgende Abfälle nicht abgegeben werden:
- Dispersionsfarben: Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie „Am Breitenberg“ in Meißner-Weidenhausen, Diese Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den Restmüll)
- Ausgehärtete Farben und Lackreste: Entsorgung zusammen mit dem Restmüll
- Entleerte Behälter: Entsorgung mit dem Restmüll oder ein Duales System, z.B. Grüner Punkt).
- silberhaltige Fixierbänder (in gewerblichen Großmengen): Zugelassene Entsorgungswege für Sonderabfall zur Verwertung
- Altöl: Rückgabe beim Händler
- Altmedikamente: Rückgabe bei den Apotheken.
8. Den Anordnungen des verantwortlichen Fachpersonals am Sammelfahrzeug ist unbedingt Folge zu leisten. Es entscheidet im Einzelfall über die Annahme.
Termin der Schulentsorgung im gesamten Kreisgebiet: operativ während der Sammlung.
Bitte nutzen Sie den kostenlosen Umweltservice und sorgen Sie dafür, dass Sonderabfälle nicht unkontrolliert in die Mülltonne bzw. in die Kanalisation gelangen. Sie leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz.
Hessisch Lichtenau, den 11.09.2024
Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
Im Auftrag:
gez.: Schuchhardt
Pressekontakt:
Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Tel.: 05602 807-0
E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de