stellenausschreibung
Auszubildende/r zur/m Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Die Stadt Hessisch Lichtenau beabsichtigt, zum 1. August 2024 eine Stelle als
Auszubildende/r zur/m Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
zu besetzen.
Wenn Sie sich für eine qualifizierte Ausbildung in einer Stadtverwaltung interessieren und zudem noch engagiert, freundlich, kommunikativ, zuverlässig, team- und konfliktfähig sind, dann haben wir genau das Richtige für Sie.
Die vielseitige und interessante praxisorientierte dreijährige Ausbildung bereitet Sie umfassend auf die vielfältigen Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung vor. Bei uns lernen Sie Einrichtungen und Zusammenhänge des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens kennen, Sie bearbeiten Anträge und Anfragen, wenden Rechtsvorschriften an, erstellen Bescheide und haben dabei häufig Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt.
Sie sollten mindestens einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) haben und über gute schulische Leistungen, vor allem in den Fächern Deutsch und Mathematik, verfügen.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bieten wir sichere Zukunftsperspektiven mit guten Übernahmechancen. Zudem besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den lückenlosen Nachweisen (Schulabschlusszeugnisse bzw. das letzte Zeugnis des Schuljahres 2022/2023) und tabellarischem Lebenslauf bis zum 12. Oktober 2023
per E-Mail an bewerbung@hessisch-lichtenau.de
oder postalisch an den
Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
FB 1 / Frau Hartmann
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Hartmann unter Tel.: 05602/ 807-119 zur Verfügung.
Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlags rückübersandt werden. Kosten, die im Rahmen einer möglichen Vorstellung entstehen, werden nicht erstattet.