wichtige mitteilung
Wahlschein online
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen online, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und bereits Ihre Wahlbenachrichtigungskarte per Post erhalten haben!
In Anbetracht der Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Hessisch Lichtenau eingetragen sein. Darüber werden bzw. wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahl- und Stimmbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Der Webservice “Wahlschein im Internet“ steht für die Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023 allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Hessisch Lichtenau in der Zeit vom 28.08.2023 bis einschließlich den 04.10.2023 zur Verfügung. Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden.
Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon: (05602) 80 7- 123 oder 80 7- 122
Telefax: (05602) 80 7- 223
Zentrale (05602) 80 7- 0
Freundliche Grüße
Dirk Oetzel
Bürgermeister