Ausschüsse

Ausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden (§ 62 (1) Satz 1 HGO). Den Ausschüssen können aber auch Aufgaben zur endgültigen Beschlussfassung übertragen werden (§ 62 (1) Satz 3 HGO). Die Ausschüsse sind Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Ein eigenständiges Initiativrecht steht den Ausschüssen grundsätzlich nicht zu. Unterschieden werden die kontinuierlichen Ausschüsse: Der Finanzausschuss als Pflichtausschuss sowie Üblicherweise ein Hauptausschuss, ein Bau- und Planungsausschuss, ein Jugend- und Sozialausschuss u. a.; gegenüber den sogenannten temporären Ausschüssen, wie den Wahlvorbereitungsausschüssen oder den Akteneinsichtsausschüssen (§ 50 (2) HGO). Die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse liegt im Ermessen der Stadtverordnetenversammlung und kann in der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung oder durch einfachen Beschluss erfolgen. In der Praxis hat sich die Möglichkeit, Ausschussmitglieder im Benennungsverfahren (§ 62 (2) HGO) zu bestimmen, gegenüber der Wahl durchgesetzt. Beschließt die Stadtverordnetenversammlung danach, dass sich alle oder einzelne Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen sollen, benennen die Fraktionen - jede für sich - die Mitglieder der Ausschüsse. Der Vorteil des Verfahrens liegt in der flexiblen Besetzungsmöglichkeit der Ausschüsse, die eine Wahl und Neubildung bei Aufnahme von Nachrückern vermeidet. Der Ausschluss oder Austritt aus einer Fraktion allein berührt die Rechtstellung des Stadtverordneten und damit seine Mitgliedschaft in einem Ausschuss nicht. Mit beratender Stimme können der Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung bzw. dessen Stellvertreter sowie Fraktionen, die bei der Besetzung keinen Sitz erlangt haben, teilnehmen. Ausschüsse verfügen über kein Initiativrecht, d. h. sie können nicht von sich aus tätig werden.

In Hessisch Lichtenau gibt es den Haupt und Finanzausschuss, den Ausschuss für Ordnung und Soziales sowie den Bau und Umweltausschuss. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor.

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