Heiraten

Heiraten

Die Hochzeit ist meist eine der schönsten Momente und Erinnerungen eines Lebens. Ehe Sie sich das JA-Wort geben können, gilt es einiges zu organisieren. Auch die Eheschließung im Standesamt ist gut zu organisieren, damit der Tag ganz nach Ihren Wünschen verläuft.

Wer in Hessisch Lichtenau heiraten möchte, muss die Eheschließung auf einem für die eheschließenden Personen zuständigen Standesamt anmelden. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Eheschließenden oder einer der Eheschließenden ihren Wohnsitz haben. Liegt ihr Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist das Standesamt zuständig, welches die Eheschließung vornehmen soll.

Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Sie können in Hessisch Lichtenau täglich, von Montag bis Samstag (letzte Trauung 12.30 Uhr) heiraten, jedoch nicht an Sonn-und gesetzlichen Feiertagen. Gerne reservieren wir Ihnen vorab Ihren Termin für die Eheschließung. So können Sie alles Weitere für "Ihren Tag" in Ruhe planen. Die Anmeldung der Eheschließung kann dann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen.

Bei Fragen zu den Trauorten in Hessisch Lichtenau sprechen Sie uns bitte persönlich an.

Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, ergibt sich aus Ihren persönlichen Verhältnissen. Hierzu beraten Sie unsere Ansprechpartner sehr gerne persönlich oder nach telefonischer oder postalischer Kontaktaufnahme

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um eine Personenstandsurkunde zu erhalten:

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