Ortsgericht

Ortsgericht Hessisch Lichtenau

Die Ortsgerichte in den hessischen Kommunen haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz. Sie sind für Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien, Sterbefallanzeigen, Nachlasssicherungen und bestimmte Schätzungen zuständig und wirken bei der Feststellung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen mit.


Das Ortsgericht ist zurzeit nicht besetzt. Für Beglaubigungen und das Vereinsregister rufen Sie bitte unter der Rufnummer 05602/807-118 oder vorzimmer@hessisch-lichtenau.de an. Bei Sterbefallanzeigen und Nachlassangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Standesamt unter der Rufnummer 05602/807-124 oder ordnungsamt@hessisch-lichtenau.de.

Für Grundstückschätzungen wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss des Werra-Meißner-Kreises.

Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Immobilienwerte

Beim Amt für Bodenmanagement Außenstelle Eschwege, Goldbachstr. 12a, Eschwege

Frau Schmachtel
Telefon: +49(611) 535-2550
E-Mail: gs-gaa-afb-hr@hvbg.hessen.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Wenn Sie Interesse an einem Engagement innerhalb des Ortsgerichtes haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Ansprechpartner

Das Ortsgericht bietet nach telefonischer Absprache Sprechstunden an. Bitte nehmen Sie dazu über die angegebenen Telefonnummern Kontakt zu dem Ortsgerichtsvorsteher auf.

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