Hinweisbekanntmachung Lärmaktionsplan (3. Runde)
Die Stadt Hessisch Lichtenau weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Stadt Hessisch Lichtenau unter www.hessisch-lichtenau.de – Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen die „Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Regierungsbezirk Kassel, Teilpläne Landkreise und Ballungsraum Kassel“ eingestellt worden ist.
Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung, Landgrafenstr. 12, „Rote Schule“, Zimmer 4, 37235 Hessisch Lichtenau in Papierform einzusehen ist.
Hessisch Lichtenau, den 12.12.2019
Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
Im Auftrag
Gante
Stellv. Fachbereichsleiter
Sicheres Abbrennen von Silvesterfeuerwerken
Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist jedes Jahr ein schönes Ereignis, es soll aber nicht zum Albtraum werden. Der leichtsinnige oder unsachgemäße Umgang mit Böllern und Raketen ist gefährlich, denn in jedem Feuerwerksartikel befindet sich Sprengstoff. Häufig wird die Wirkung der explosiven Stoffe in den Feuerwerkskörpern unterschätzt.
In Deutschland werden jedes Jahr an Silvester Feuerwerkskörper im Wert von über 100 Millionen Euro abgebrannt. Die im Zusammenhang mit dem Umgang mit Feuerwerkskörpern entstandenen Schäden beziffert allein der Verband der Sachversicherer auf über 40 Millionen Euro. Dazu kommen Schäden, die über die Haftpflicht-, Autokasko-, Unfall- und private Krankenversicherungen abgewickelt werden.
Die häufigsten Unfallursachen sind
- Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
- Leichtsinnige und zudem verbotene Basteleien mit Feuerwerkskörpern
- Verwendung nicht zugelassener Gegenstände
1 Stelle als Architekt oder Hochbauingenieur oder Bautechniker (m/w/d)
Die Stadt Hessisch Lichtenau beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Architekt oder Hochbauingenieur oder Bautechniker (m/w/d)
im Fachbereich Bauen, Wohnen und Umwelt zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
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Winterzeit – Schneeräumzeit
Bald wird es wieder Winter. Viele warten darauf, dass Schnee fällt und die Umgebung in eine Winterlandschaft verwandelt wird. Aber so sehr der Anblick der weißen Winter-landschaft einen auch erfreut, darf nicht vergessen werden, dass damit auch die Ver-pflichtung für die Grundstückseigentümer verbunden ist, für sichere von Schnee und Glätte befreite Bürgersteige zu sorgen.
Viele Anrufe bei der Stadtverwaltung veranlassen uns, auf die Pflichten der Grund-stückseigentümer hinzuweisen.
Öffnungszeiten Hallenbad Winterferien 2019/2020
In den Winterferien 2019/2020 ist das Hallenbad wie folgt geöffnet:
Öffnungszeiten vom 23.12.19 bis 12.01.20
Montags | 15:00 bis 20:00 Uhr | |
Dienstags | geschlossen | (Grundreinigung) |
Mittwochs | 15:00 bis 20:00 Uhr | |
Donnerstags | 15:00 bis 21:00 Uhr | |
Freitags | 15:00 bis 20:00 Uhr | |
Samstags | 13:00 bis 18:00 Uhr | |
Sonntags | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Unsere Öffnungszeiten über Weihnachten / Silvester:
Heiligabend | 24.12.19 | geschlossen |
1. Weihnachtstag | 25.12.19 | geschlossen |
2. Weihnachtstag | 26.12.19 | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Silvester | 31.12.19 | geschlossen |
Neujahr | 01.01.20 | geschlossen |
Letzter Einlass, 1h Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Die Badezeit endet 30 Minuten nach letztem Einlass.