Bürgermeisterwahl

Bürgermeisterwahl

Die Amtszeit aller hessischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dauert grundsätzlich 6 Jahre.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Hessisch Lichtenau haben. Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt.

Über untenstehenden Link gelangen Sie zu den Ergebnissen zur Stichwahl des Bürgermeisters am 03.04.2022 in Hessisch Lichtenau

Bürgermeister Direktwahl 2022 - Wahlenübersicht (ekom21cdn.de)

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