Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hollstein - Auszahlung des Jagdpachtreinertrags


Es wird um einen schriftlichen und unterschriebenen Antrag auf Auszahlung unter Nennung der Kontodaten (IBAN, BIC, Bank) gebeten.

Verwenden Sie für die Antragstellung bitte den untenstehenden Vordruck „Antrag auf Auszahlung des Jagdpachtreinertrags JG Hollstein“.

Mit dem Antrag auf Auszahlung erklären Sie, dass Sie die anteilige bejagbare Fläche grundbuchlich nachweisen können. Bitte beachten, dass auf Flächen, die im Rahmen des Autobahnbaues (A44) von Mitgliedern veräußert wurden, jedoch grundbuchlich wegen des noch laufenden Flurbereinigungsverfahrens noch nicht umgeschrieben wurden, kein Auszahlungsanspruch besteht.

Die Anträge sind bis zum 15.Mai 2024 an den Jagdvorsteher Friedrich Pflüger, An der Hollsteine 27, 37235 Hessisch Lichtenau (Friedrich.Pflueger@t-online.de) zu richten.

Friedrich Pflüger

(Jagdvorsteher)