pressemitteilung

Vereinsförderung 2024


Der Antrag auf Vereinsförderung kann bis zum 31. Mai 2024 (Ausschlussfrist) beim

Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

Fachbereich 3

Ordnung, Jugend und Soziales

Landgrafenstraße 52

37235 Hessisch Lichtenau

gestellt werden. Anträge, die nach der Ausschlussfrist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Zur Berechnung der Fördersumme sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid Körperschaftssteuer)
  • Antrag auf Gewährung von Fördermitteln der Stadt Hessisch Lichtenau nach den geltenden Richtlinien für die Verteilung von Förderermitteln zur Vereinsförderung
  • Vorlage des aktuellen Meldebogens an den Landessportbund über die Mitgliederzahlen (Stichtag: 01.01. des laufenden Jahres) bzw. eine prüfbare Liste der Mitglieder, aufgeteilt nach Jugendlichen unter 18 Jahren und allen anderen Vereinsmitgliedern
  • Nachweis (Jahresrechnung/Kassenbericht) über Unterhaltungs- und Nutzungskosten sowie Einnahmen von Gebäuden/Anlagen (mit oder ohne Gemeinschaftsanteil) für das Jahr 2023

Das Antragsformular erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Hessisch Lichtenau, per E-Mail d.burgener@hessisch-lichtenau.de, im Bürgerbüro oder im Rathaus, Zimmer 2.

Für eventuelle Rückfragen bitten wir Sie, uns eine Kontaktperson zu benennen, die wir telefonisch beziehungsweise per E-Mail erreichen können.

Der Magistrat der Stadt

Hessisch Lichtenau

i. A. Ludwig