Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben

Gewerbesteuervorauszahlung 2024 und Folgejahre

Gemäß der von der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2016 beschlossenen Hebesatzsatzung wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2017 auf 390 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz bleibt nach dem gegenwärtigen Sachstand auch für das Veranlagungsjahr 2024 unverändert bestehen. Aus Kostengründen wird daher auf die Übersendung neuer Gewerbesteuerbescheide verzichtet.

Die Vorauszahlungen für das Jahr 2024 entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugegangenen Gewerbesteuerbescheid. Dieser Bescheid gilt bis zur Erteilung eines geänderten Bescheides. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Steuern, Telefon: 05602/807-158 / E-Mail: Finanzen@Hessisch-Lichtenau.de.

Grundsteuerreform - Informationen zu den Änderungen ab 2022

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

wie Sie wissen, sind ab dem 1. Juli 2022 alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks zur Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag aufgefordert. Zu Ihrer weiteren Information können Sie hierzu unter dem folgenden Link (Hier klicken!) das Informationsschreiben der Hessischen Steuerverwaltung herunterladen. Für weitere Fragen zur Grundsteuerreform ist der Bürgerservice der Hessischen Steuerverwaltung zuständig (Finanzamt).

Das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen erreichen Sie telefonisch unter 05651 3320-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-ew.hessen.de. Sie können auch online unter finanzamt.hessen.de/rueckrufbuchungsformular einen Termin vereinbaren, sodass das Finanzamt Sie zur vereinbarten Uhrzeit anruft.

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzung - 

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 15. September 2016 (GVBI. S. 167), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetztes vom 19. Dezember2008 (BGBI. I S. 2794) und des §16 des Gewerbesteuergesetztes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02. November 2015 (BGBI. I S. 1834) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau in der Sitzung am 09. Dezember 2016 die folgende




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