Magistrat

Magistrat

Verwaltungsbehörde der Gemeinde ist der Gemeindevorstand. In Städten führt der Gemeindevorstand die Bezeichnung Magistrat.  Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem, dem Ersten Stadtrat und weiteren Stadträten (§ 65 (1) HGO). Die Mitglieder des Magistrats werden mit Ausnahme des von den Bürgern zu wählenden Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Nach dem Grundsatz der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat dürfen sie nicht gleichzeitig der Stadtverordnetenversammlung angehören (§ 65 (2) HGO).

Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau besteht aus insgesamt 9 Personen.

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