Naturschutz

Naturschutz

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz und Baugesetzbuch ist jeder verpflichtet, der durch ein Bauvorhaben einen Eingriff in die Natur vornimmt, diesen wieder durch geeignete Maßnahmen für den Naturschutz und der Landschaftspflege auszugleichen. Durch die Ausweisung von Wohnbau-, Gewerbe- und Industriegebieten in Hessisch Lichtenau wurden Eingriff in die Natur vorgenommen. Diese Eingriffe wurden durch Naturschutzmaßnahmen ausgeglichen. Die Stadt Hessisch Lichtenau hat in enger Zusammenarbeit mit Herrn Harald Nicolay, Agri-Herp Consult Hann. Münden, ein Projekt der besonderen Art auf die Beine gestellt:

Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) ist eine stark vom Aussterben bedrohte Lurchenart und die Population im Werra-Meißner-Kreis ist sehr stark rückgängig. Um dem entgegen zu wirken, wurden zwei geeignete Standorte zur Wiederansiedlung in der Gemarkung Fürstenhagen, in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, festgelegt. Ein Standort befindet sich direkt neben dem Ev. Kindergarten und der andere am „Saubach“ (im Anschluss an das Neubaugebiet „Auf dem Roten Land“). An diesen beiden Standorten wurden systematisch Biotope mit Laichgewässern, diversen Strukturelementen in Form von Totholz, Wurzelstubben und Steinhaufen angelegt. Die Biotopflächen werden mit Schottischen Highland-Rindern der Familie Schöffel aus Fürstenhagen bewirtschaftet. Durch den Vertritt der Rinder entstehen weitere wertvolle Laichgewässer für die Gelbbauchunke.Nach Fertigstellung der Biotope wurde die Gelbbauchunke dort angesiedelt. Jahr für Jahr entwickelt sich die Gelbbauchunke an diesen Standorten prächtig und es ist eine Zunahme der Population zu beobachten.

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