Hundesteuer - Hund abmelden
- Leistungsbeschreibung- Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn - Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
 
- Verfahrensablauf- Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden. - Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit. - Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
 - Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde. 
- Welche Gebühren fallen an?- In der Regel: keine - Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück. 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen. 
- Rechtsgrundlage- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde 
- Was sollte ich noch wissen?- Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben. 
- Bemerkungen
- Typisierung5
- Anträge / Formulare
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