Landpachtverträge Abschluss

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hessisch Lichtenau

    An dieser Stelle wird an die geltenden Pachtrichtlinien der Stadt Hessisch Lichtenau verwiesen, welche Sie über die Seite "Satzungen" einsehen können.

  • Anträge / Formulare