amtliche bekanntmachung

Genehmigung der Änderung Nr. 51 des Flächennutzungsplanes der Stadt Hessisch Lichtenau für das Gebiet „Photovoltaikanlage“ in der Gemarkung Hessisch Lichtenau


Die Verfügung hat folgenden Wortlaut:

Die von der Stadtverordnetenversammlung am 28.08.2020 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden.

Die genehmigte Änderung Nr. 51 des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht kann gem. § 6 Abs. 5 BauGB während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft in der Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 4, erteilt.

Adresse: Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau

                  Landgrafenstraße 12

                  37235 Hessisch Lichtenau

Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung liegt eine zusammenfassende Erklärung der Stellungnahmen aus der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Zudem wird der Flächennutzungsplan im Internet unter

https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/flaechennutzungsplaene/ veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine Verletzung der nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hessisch Lichtenau unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Die in § 215 BauGB festgesetzten Fristen beginnen mit der Bekanntmachung. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung Nr. 51 des Flächennutzungsplanes wirksam.

Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/52 „Photovoltaikanlage“ ist auf den nachfolgenden Karten dargestellt.


Hessisch Lichtenau, den 29.07.2021

Der Magistrat

Der Stadt Hessisch Lichtenau

gez.: Heußner

Bürgermeister