Bebauungsplan Nr. I/50 „Blücherstraße Süd“ und 48. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Hessisch Lichtenau hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Genehmigung gemäß § 6 (5) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 die 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hessisch Lichtenau nebst gemeinsamer Begründung und gemeinsamen Umweltbericht festgestellt. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan Nr. I/50 „Blücherstraße Süd“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, gemeinsamer Begründung sowie gemeinsamen Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Mit Verfügung vom 23.12.2024, Geschäftszeichen RPKS – 21-61 a 1106/2-2024/2, hat das Regierungspräsidium Kassel die 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hessisch Lichtenau genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung der 48. Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 6 (5) BauGB sowie der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit Vollendung dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. I/50 „Blücherstraße Süd“ in Kraft, die 48. Flächennutzungsplanänderung wird wirksam.
Der Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanänderung jeweils mit gemeinsamen Begründung sowie gemeinsamen Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan bzw. dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, können von jedermann im Internet unter https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/bebauungsplaene und https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/flaechennutzungsplaene eingesehen und heruntergeladen bzw. im Gebäude der Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 4, 37235 Hessisch Lichtenau während der allgemeinen Dienststunden eingesehen und über die Inhalte Auskünfte verlangt werden. Ein entsprechender Verweis auf die Internetpräsenz erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 (1) S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 (3) S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hessisch Lichtenau geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 (3) S. 1 und 2 BauGB sowie § 44 (4) BauGB hingewiesen. Danach bedarf es der fristgemäßen schriftlichen Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile. Diese Entschädigungsansprüche erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.
Der Geltungsbereich der 48. Flächennutzungsplanänderung und der Geltungsbereich 1 (G1) des Bebauungsplans Nr. I/50 „Blücherstraße Süd“ sind nahezu identisch. Die Geltungsbereiche sind auf den nachfolgenden Karten dargestellt:




Quelle der Kartengrundlagen: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Hessisch Lichtenau, den 05.03.2025
Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Dirk Oetzel
Bürgermeister