Öffentliche Mahnung


1. Grundbesitzabgaben

  •  Grundsteuer 
  •  Wassergeld
  •  Schmutzwasser 
  •  Niederschlagswasser


2. Gewerbesteuervorauszahlung


3. Hundesteuer


Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch


öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens


29. August 2025


an die Stadtkasse auf eines der nachstehenden Konten zu überweisen.


Sparkasse Werra-Meissner

IBAN:  DE83 5225 0030 0053 0012 10 BC:  HELADEF1ESW 


VR-Bank Mitte eG

IBAN:  DE60 5226 0385 0001 8877 77 BIC:  GENODEF1ESW


Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie bitte das korrekte Kassenzeichen an.


Nach Ablauf der gesetzten Frist ergeht eine schriftliche und gebührenpflichtige Mahnung.

Danach noch offenstehende Beträge müssen leider zwangsweise eingezogen werden, wodurch weitere Kosten entstehen.


Hessisch Lichtenau, den 18. August 2025                                                                                            



Der Magistrat

im Auftrag


gez. Küllmer