Bebauungsplan Nr. I / 57 "Biegenstraße / Hopfelder Straße" Gemarkung Hessisch Lichtenau - Aufstellungsbeschluss
Gemäß § 2 (1) BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau am 17. September 2021 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst hat:
Für den Geltungsbereich Gemarkung Hessisch Lichtenau, Flur 12, Flurstücke 96/5, 95/7, 95/8, 96/4 sowie in Teilen die Flurstücke 123/49 und 133/6 mit einer gesamten Flächengröße von etwa 5.840 m ² wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. I / 57 „Biegenstraße / Hopfelder Straße“, Gemarkung Hessisch Lichtenau gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Ziel der Planung ist die Sicherung des unbebauten Innenbereichs im Quartier Biegenstraße / Hopfelder Straße / Ottilienstraße / Heinrichstraße für eine künftige Wohnbaulandentwicklung. Die Flächen sollen für Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt und nachverdichtet werden. Die Erschließung des Areals ist derzeit nur über die Flurstücke 96/5 bzw. 95/7 möglich. Der Geltungsbereich ist aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich:

Hessisch Lichtenau, den 8. Dezember 2025
Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Dirk Oetzel
Bürgermeister

