Amtliche Bekanntmachung

49. Änderung FNP und B-Plan Nr. II/10 "Zur Alten Gärtnerei" . Bekanntmachung Genehmigung und Satzungsbeschluss


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hessisch Lichtenau

Bauleitplanung der Stadt Hessisch Lichtenau

Bebauungsplan Nr. II/10 „Zur Alten Gärtnerei“ und 49. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Fürstenhagen

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Genehmigung gemäß § 6 (5) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau hat in ihrer Sitzung am 28.06.2019 die 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hessisch Lichtenau nebst gemeinsamer Begründung und gemeinsamen Umweltbericht festgestellt. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan Nr. II/10 „Zur Alten Gärtnerei“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, gemeinsamer Begründung sowie gemeinsamen Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Mit Verfügung vom 11.02.2025, Geschäftszeichen RPKS – 21-61 a 1106/1-2025/1, hat das Regierungspräsidium Kassel die 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hessisch Lichtenau genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung der 49. Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 6 (5) BauGB sowie der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit Vollendung dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. II/10 „Zur Alten Gärtnerei“ in Kraft, die 49. Flächennutzungsplanänderung wird wirksam.

Der Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanänderung jeweils mit gemeinsamer Begründung sowie gemeinsamen Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan bzw. dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, können von jedermann im Internet unter https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/bebauungsplaene und https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-                        lichtenau/flaechennutzungsplaene eingesehen und heruntergeladen bzw. im Gebäude der Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 4, 37235 Hessisch Lichtenau während der allgemeinen Dienststunden eingesehen und über die Inhalte Auskünfte verlangt werden. Ein entsprechender Verweis auf die Internetpräsenz erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 (1) S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 (3) S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hessisch Lichtenau geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.


Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 (3) S. 1 und 2 BauGB sowie § 44 (4) BauGB hingewiesen. Danach bedarf es der fristgemäßen schriftlichen Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile. Diese Entschädigungsansprüche erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Geltungsbereich G1 des Bebauungsplans Nr. II/10 „Zur Alten Gärtnerei“ und der 49. Flächennutzungsplanänderung, Gemarkung Fürstenhagen, Flur 5.

Ausgleichsfläche G2 des Bebauungsplans II/10 „Zur Alten Gärtnerei“, Gemarkung Hessisch Lichtenau, Flur 7.

Übersicht Lage der beiden Geltungsbereiche

Quelle der Kartengrundlagen: TOP50, Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation 

Hessisch Lichtenau, den 08.07.2025                                 

Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Dirk Oetzel
Bürgermeister