Einziehung und Verkauf einer Kleinstfläche aus der Wegefläche "Am Metzberg"

Allgemeinverfügung

Einziehung und Verkauf einer Kleinstfläche aus der Wegefläche „Am Metzberg“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau hat in ihrer Sitzung am 15. Mai 2025 den Beschluss zur Einziehung und zur Veräußerung eines noch zu vermessenden Teilstückes aus der Wegeparzelle „Am Metzberg“ (Gemarkung Hollstein Flur 1 Flurstück 56/3) in der Größe von ca. 20 Quadratmeter gefasst.

 

Das einzuziehende Wegestück ist für die weiterhin öffentliche Befahrbarkeit der Wegeparzelle „Am Metzberg“ nicht erforderlich. Ein weitergehendes Verkehrsbedürfnis besteht nicht bzw. dieses wird durch die Einziehung und den Verkauf nicht beeinträchtigt.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 08.06.2003 (GVBl. I 2003, Seite 166 vom 27.06.2003) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

 

Es ist beabsichtigt, das bezeichnete Teilstück aus der Wegeparzelle „Am Metzberg“

 mit Ablauf des 30. Juli 2025

 einzuziehen.

 

Eine Planunterlage mit der Darstellung des einzuziehenden Teilstückes liegt für die Dauer eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung der Stadt Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 2, 37235 Hessisch Lichtenau, innerhalb der allgemeinen Dienststunden

 

Montag – Donnerstag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr

Freitag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

 

zur Einsichtnahme öffentlich aus.


37235 Hessisch Lichtenau, den 12. Juni 2025

Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Dirk Oetzel

Bürgermeister

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehende Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
beim Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau, Bauamt „Rote Schule“, Landgrafenstraße 12, Zimmer 4, Widerspruch, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift eingelegt werden.