2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/40 „Am Lohwasser“ . Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
Bauleitplanung der Stadt Hessisch Lichtenau
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/40 „Am Lohwasser“, Gemarkung Hessisch Lichtenau
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) wird hiermit bekannt gemacht, dass der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau am 20.03.2025 beschlossene Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/40 „Am Lohwasser“ in der Gemarkung Hessisch Lichtenau nebst Begründung im Veröffentlichungszeitraum vom
26.05.2025 bis einschließlich 26.06.2025
auf der Internetseite der Stadt Hessisch-Lichtenau unter https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/bebauungsplaene/ (Im Verfahren) zur Einsicht und zum Download bereitsteht. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Darüber hinaus werden die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes im Gebäude der Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 4, 37235 Hessisch Lichtenau während der allgemeinen Dienststunden
Montag - Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@hessisch-lichtenau.de) oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Durch die Bebauungsplanänderung beabsichtigt die Stadt Hessisch Lichtenau den Ausbau und die Erweiterung der am Standort ansässigen „DRK-Rettungsdienstschule - Ausbildungszentrum Hessisch Lichtenau“ unter Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes planungsrechtlich vorzubereiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/40 „Am Lohwasser“ befindet sich in Ortsrandlage der Kernstadt Hessisch Lichtenau und umfasst die Flurstücke 25/12 sowie 22/69 teilweise, beide Flur 23 in der Gemarkung Hessisch Lichtenau. Der Geltungsbereich weist eine Fläche von ca. 0,75 ha auf. Nach Osten und Nordosten grenzen Gewerbegebietsgrundstücke des Ursprungsbebauungsplans bzw. die Erschließungsstraße des Gewerbegebietes „Am Lohwasser“ an den Änderungsbereich, im Südosten wird er durch die gewerblich genutzten Grundstücke, im Südwesten durch den Bachlauf der Losse und im Westen durch den Bachlauf des Steinbach/Lohwassers begrenzt.

Hessisch Lichtenau, den 13. Mai 2025
Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Dirk Oetzel
Bürgermeister