Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement
Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.
Die Stadt Hessisch Lichtenau hat sich zur Teilnahme am Förderprogramm „KLAWAM“ beworben und ist im Jahr 2023 in das Programm aufgenommen worden und erhält seit dem entsprechende Fördermittel. Die gewährten Fördermittel sind jedoch mit Nebenbestimmungen versehen, die erfüllt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass sowohl die zukünftigen als auch die bislang gewährten Fördermittel einschl. Zinsen anteilig oder in Gänze zurückgezahlt werden müssen und die Förderung eingestellt wird. Dies gilt für die gesamte Laufzeit der Förderung (09.08.2023 bis 09.08.2043), so dass wir um Verständnis bitten, dass hier auf die Einhaltung der nachstehend beschriebenen Nebenbestimmungen ein besonderes Augenmerk gelegt wird.
Die Förderung des Wald-Klima-Pakets ist an 12 Kriterien gebunden, darunter eine Mindestzahl von Habitatbäumen und 5 % Stilllegungsfläche ab einer Waldflächengröße über 100 Hektar. Für die Stadt bedeutet dies die Erfassung und Kennzeichnung von 3055 Habitatsbäumen und die Stilllegung von Flächen zur natürlichen Waldentwicklung auf festgeschriebenen 5 % der gesamten städtischen Waldfläche. Lt. Bewilligungsbescheid sind dies 30,55 Hektar. Die Habitatsbäume müssen zur Zersetzung auf der jeweiligen Fläche verbleiben.
Die auszuweisenden Flächen für die natürliche Waldentwicklung sind 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung.
Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz muss vor Ort im Wald verbleiben. Sonstige Eingriffe oder Maßnahmen sind nicht erlaubt. Die Bejagung bleibt hiervon unberücksichtigt.
Das Forstamt Hessisch Lichtenau hat hier 16 Teilflächen zur natürlichen Waldentwicklung gebildet, tabellarisch erfasst und kartiert. In der Kartierung sind die Außenränder dieser Flächen zusätzlich mit blauer Farbe markiert.
Die Förderstelle prüft die Einhaltung der Förderkriterien in Form einer sogenannten „Audition“. Hier nehmen von der Förderstelle beauftragte Personen bzw. zur Durchführung berechtigte Bevollmächtigte örtliche Prüfungen vor. Die Prüfungsergebnisse werden der Förderstelle übermittelt.
Sie werden dafür Verständnis haben, dass die Stadt Hessisch Lichtenau größtes Interesse daran hat, dass das Prüfungsergebnis mit dem Schlusssatz „Keine Beanstandungen“ endet.
Auch bitten wir um Verständnis dafür, dass Verstöße gegen die Richtlinien vehement von der Stadt verfolgt und zur Ahndung gebracht werden. Schadenersatzansprüche, insbesondere dann, wenn die Verstöße zur beschriebenen Rückzahlung von Fördermitteln führen, sind die Folge. Daher haben wir uns dazu entschlossen, mittels dieser Bekanntmachung auf die Situation aufmerksam zu machen.
Das Kartenmaterial zu dieser Bekanntmachung ist in der Anlage einzusehen.
37235 Hessisch Lichtenau, im Mai 2025
Der Magistrat der
Stadt Hessisch Lichtenau
gez. Dirk Oetzel
Bürgermeister