amtliche bekanntmachung

Öffentliche Mahnung


Die Stadtkasse Hessisch Lichtenau macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2025 für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis 31. Juni 2025 folgende kommunale Steuern und Abgaben fällig waren:

  1. Grundbesitzabgaben
        - Grundsteuer
        - Wassergeld
        - Schmutzwasser
        - Niederschlagswasser
  2. Gewerbesteuervorauszahlung

Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch
öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 30. Mai 2025 an die Stadtkasse auf eines der nachstehenden Konten zu überweisen.

Sparkasse Werra-Meissner
IBAN:  DE83 5225 0030 0053 0012 10        BIC:  HELADEF1ESW

VR-Bank Mitte eG
IBAN:  DE60 5226 0385 0001 8877 77        BIC:  GENODEF1ESW

Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie bitte das korrekte Kassenzeichen an.

Nach Ablauf der gesetzten Frist ergeht eine schriftliche und gebührenpflichtige Mahnung.

Danach noch offenstehende Beträge müssen leider zwangsweise eingezogen werden, wodurch weitere Kosten entstehen.

Hessisch Lichtenau, den 19. Mai 2025

Der Magistrat
im Auftrag
gez. Küllmer