Öffentliche Mahnung


1. Grundbesitzabgaben

  • Grundsteuer
  • Wassergeld
  • Schmutzwasser
  • Niederschlagswasser

2. Gewerbesteuervorauszahlung

Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch

öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens

28. November 2025

an die Stadtkasse auf eines der nachstehenden Konten zu überweisen.

Sparkasse Werra-Meissner

IBAN:  DE83 5225 0030 0053 0012 10            BIC:  HELADEF1ESW

VR-Bank Mitte eG

IBAN:  DE60 5226 0385 0001 8877 77            BIC:  GENODEF1ESW

Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie bitte das korrekte Kassenzeichen an.

Nach Ablauf der gesetzten Frist ergeht eine schriftliche Mahnung. Dabei können im weiteren Verfahren Nebenleistungen wie Mahngebühren, Säumniszuschläge, Zinsen und Kosten fällig werden.

Danach noch offenstehende Beträge müssen leider zwangsweise eingezogen werden, wodurch weitere Kosten entstehen.

Hessisch Lichtenau, den 17. November 2025        

Der Magistrat

im Auftrag 

gez. Küllmer