Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben
1. Grundbesitzabgaben
- Grundsteuer A und B
- Wassergeld
- Schmutzwasser
- Niederschlagswasser
2. Gewerbesteuervorauszahlung
3. Hundesteuer
Hinweis:
Wenn sich aus der Jahresabrechnung 2025 eine Gutschrift ergibt, sind die Beträge im Bereich „Fälligkeitstermine im laufenden Jahr“ mit einem Minuszeichen gekennzeichnet. Im SEPA-Lastschriftverfahren wird automatisch eine Verrechnung mit der Quartalsfälligkeit 15.02.2026 vorgenommen. Bei Überweisungen können Sie das ausgewiesene Guthaben von der Fälligkeit abziehen.
Wir bringen den Zahlungstermin hiermit in Erinnerung und bitten um Beachtung.
Steuerpflichtige, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen (siehe Bescheid), werden zum Fälligkeitstermin automatisch zur Zahlung herangezogen. Sofern Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, die fälligen Beträge unter Angabe Ihres Kassenzeichens (siehe Bescheid) fristgerecht auf eines der nachstehenden Konten der Stadtkasse
Sparkasse Werra-Meißner:
IBAN DE83 5225 0030 0053 0012 10 BIC HELADEF 1 ESW
VR Bank Mitte eG:
IBAN DE60 5226 0385 0001 8877 77 BIC GENODEF 1 ESW
zu überweisen.
Hessisch Lichtenau, den 2. Februar 2026
Der Magistrat
im Auftrag
gez. Küllmer


