Amtliche Bekanntmachung
Wirtschaftsplan Wasserverband Losse 2026
Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2026
Aufgrund des § 9 Nr. 5 und § 23 der Verbandssatzung vom 08.11.2007 in der Fassung vom 18.11.2020 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 20.01.2026
folgende Feststellungen getroffen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan wird für das Haushaltsjahr 2026
im Erfolgsplan
bei den Erträgen auf 519.900 €
bei den Aufwendungen auf 406.750 €
im Vermögensplan
bei den Erträgen auf 1.996.400 €
bei den Aufwendungen auf 2.728.300 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen von insgesamt 234.400 € sind erforderlich.
§ 3
Kassenkredite von insgesamt 731.900 € sind erforderlich.
§ 4
Die Beiträge der Verbandsmitglieder ergeben sich aus dem gemäß § 31 der Satzung für das Haushaltsjahr 2026 aufzustellenden Beitragsbuch.
§ 5
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenplan.
Kaufungen, den 20.01.2026
WASSERVERBAND LOSSE
- Der Verbandsvorsteher -
Arnim Roß
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach dem § 103 i.V.m. § 115 Abs. 3 der HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und 3 ist erteilt.
Die Genehmigung folgt am Ende dieser Bekanntmachung.
Der Wirtschaftsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme von Montag, 23. Februar bis einschließlich Dienstag, 3. März 2026 im Rathaus, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, Dachgeschoss, Verbandskasse, Zimmer 301, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Kaufungen, den 05.02.2026
WASSERVERBAND LOSSE
Arnim Roß
Verbandsvorsteher
Regierungspräsidium Kassel
ZUSTIMMUNG
Hiermit erteile ich dem Wasserverband Losse gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991 (BGBl. 1991 Nr. 11 S. 405) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz vom 16.11.1995 (GVBI. 1995 Nr. 22 S. 503) meine Zustimmung
- zur Inanspruchnahme des in § 2 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2026 festgesetzten Höchstbetrages der Investitionskredits von
-- 234.400 EUR -- (in Worten: „Zweihundertvierunddreißigtausendvierhundert Euro"). - zur Inanspruchnahme des in § 3 des Feststellungsvermerkes zum Wirtschaftsplan 2026 festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits von
-- 731.900 EUR -- (in Worten: „Siebenhunderteinunddreißigtausendneunhundert Euro").
0030-Z5-33c05-00001#2026-00001
Kassel, den 26. Januar 2026
Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag - Siegel - (Tampe)


