Bekanntmachung Einstellung der Einziehung Straßenstück der Lilienthalstraße
Auf der Grundlage eines vorliegenden Kaufantrages hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hessisch Lichtenau in ihrer Sitzung am 04. Juli 2024 den Beschluss gefasst, für die Einziehung eines Teilstückes der „Lilienthalstraße“ (Gemarkung Hessisch Lichtenau Flur 26 Flurstück 125 in der Größe von 1.840 Quadratmetern) das Einzugsverfahren nach den Vorgaben des § 6 des Hessischen Straßengesetzes einzuleiten.
Per öffentliche Bekanntmachung ist darauf hingewiesen worden, dass im Verfahren
Anregungen und Einwendungen erhoben werden können und die Stadtverordnetenversammlung etwaige Eingaben abwägen und darüber beschließen wird, ob das Straßenstück veräußert wird oder im Eigentum der Stadt Hessisch Lichtenau verbleibt.
Während des Verfahrens sind diverse Anregungen und Einwendungen Dritter zum Verfahren eingegangen. Nach deren Abwägung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2025 beschlossen, das Teilstück der „Lilienthalstraße“ (Gemarkung Hessisch Lichtenau Flur 26 Flurstück 125 in der Größe von 1.840 Quadratmetern) nicht einzuziehen und das Verfahren zur Einziehung einzustellen.
Diese Beschlussfassung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
37235 Hessisch Lichtenau, den 21. Januar 2026
Der Magistrat
der Stadt Hessisch Lichtenau
Dirk Oetzel
Bürgermeister

