Gewerbesteuervorauszahlungen 2026ff


Der Hebesatz bleibt daher nach dem gegenwärtigen Sachstand für das Veranlagungsjahr 2026 unverändert bestehen.

Aus Kostengründen wird auf die Übersendung neuer Gewerbesteuerbescheide verzichtet.

Die Vorauszahlungen für das Jahr 2026 entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugegangenen Gewerbesteuerbescheid. Dieser Bescheid gilt bis zur Erteilung eines geänderten Bescheides. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Steuern, Telefon: 05602/807-158 / E-Mail: Steuern@Hessisch-Lichtenau.de.