Aufstellung des Bebauungsplans Nr. I/41 „Klapp-Allee" mit paralleler 38. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Hessisch Lichtenau


Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans sind Umstrukturierungs- und Umnutzungsabsichten auf dem Gelände der ehemaligen Blücher-Kaserne im Osten von Hessisch Lichtenau. Im Zusammenhang mit der in unmittelbarer Nähe befindlichen Abfahrt „Hessisch Lichtenau Mitte“ der Bundesautobahn 44 besteht erhöhte Nachfrage in dem Bereich.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans ist die Überplanung des nördlichen Bereichs der ehemaligen Blücherkaserne in Hessisch Lichtenau und die Weiterentwicklung des Gewerbestandortes im Bereich östlich der Klapp-Allee. Außerdem soll eine fußläufige Verbindung zum östlich angrenzenden FFH-Gebiet gesichert werden.

Der Bereich östlich der Klappallee zwischen der Blücherstraße im Süden und der gewerblichen Nutzung im Norden ist derzeit noch unbeplant. Hier soll ergänzend zu den bereits festgesetzten Gewerbegebieten im Norden, Westen und Süden ebenfalls gewerbliche Nutzung ermöglicht werden. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Da der Bereich im wirksamen Flächennutzungsplan überwiegend als Grünfläche – „Sportplatz“ dargestellt ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans ebenfalls erforderlich.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von rund 6,29 ha und liegt in der Stadt Hessisch Lichtenau, Gemarkung Hessisch Lichtenau, Flur 9, Flurstücke 19/16, 19/17, 19/18, 19/22,19/24, 19/25, 19/27, 19/28 sowie teilweise 24/12.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. I/41 „Klapp-Allee" (Planzeichnung, textliche Festsetzung) mit Vorentwurf der Begründung

in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026

auf der Internetseite der Stadt Hessisch Lichtenau unter https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/bebauungsplaene und

https://www.hessisch-lichtenau.de/wirtschaft-wohnen/bauen-in-hessisch-lichtenau/flaechennutzungsplaene veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadtverwaltung, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 4, 37235 Hessisch Lichtenau oder in elektronischer Form an stadtplanung@hessisch-lichtenau.de vorbringen.

Die Auslegung der oben genannten Planunterlagen in Papierform bei der Stadtverwaltung der Stadt Hessisch Lichtenau, Landgrafenstraße 12, „Rote Schule“, Zimmer 4, 37235 Hessisch Lichtenau erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden möglich:

Montag - Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag                        8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Hessisch Lichtenau unter https://www.hessisch-lichtenau.de/rathaus-politik/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH aus Kassel mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt wurde.

Nachfolgend ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. I/41 „Klapp-Allee" mit paralleler 38. Änderung des Flächennutzungsplans in Hessisch Lichtenau dargestellt. Die Geltungsbereiche für die Flächennutzungsplanänderung und den aufzustellenden Bebauungsplan sind deckungsgleich.

Hessisch Lichtenau 19.03.2026

Der Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

O e t z e l

Bürgermeister