Pressemitteilung

Rausstellen von Abfall


Da uns immer wieder Anfragen erreichen, ab wann Mülltonnen, gelbe Säcke und Sperrmüll an die Straße gestellt werden dürfen, möchten wir allgemein darauf hinweisen, dass nach § 8 Abs. 6 der Abfall- und Gebührensatzung des Zweckverbands für Abfallwirtschaft des Werra-Meißner-Kreises die Abfallgefäße an den öffentlich bekannt gegebenen Abfuhrtagen und Abfuhrzeiten bereitzustellen sind. Die entsprechenden Abfallkalender sind auf der Homepage des Zweckverbands für Abfallwirtschaft des Werra-Meißner-Kreises veröffentlicht und werden an alle Haushalte als Postwurfsendung verteilt. In allen Abfallkalendern ist zudem vermerkt, dass die Abfuhr jeweils ab 6:00 Uhr morgens erfolgt. Dieser Zeitpunkt gilt auch für die Bereitstellung von Sperrmüll. Dies wird bei Antragstellung schriftlich in der Terminbenachrichtigung mitgeteilt. Wir bitten daher künftig um Beachtung.