„Ordentliches“ Hessisch Lichtenau


Hessisch Lichtenau – Am 1. September 2023 wurde eine neue Ordnungspolizeibeamtin im Team der Stadtverwaltung begrüßt, nachdem die bisherige Stelleninhaberin ihren verdienten Ruhestand angetreten hatte.

Bei dem Begriff „Ordnungspolizei“ mögen sich die einen oder anderen Bürgerinnen und Bürger sicherlich fragen, ob jetzt wieder viele „Knöllchen“ im Stadtgebiet verteilt werden. Natürlich gehört die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs zum Aufgabengebiet von Ordnungspolizeibeamten. Hier geht es darum, dass sich möglichst alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer an die geltenden Regeln halten, damit beispielsweise Menschen mit Handicaps auch die sogenannten „Behindertenparkplätze“ nutzen können oder junge Familien mit dem Kinderwagen die Gehwege passieren können, ohne aufgrund darauf parkender Fahrzeuge auf die Straße ausweichen zu müssen.

Das Aufgabengebiet von Ordnungspolizeibeamten ist jedoch noch wesentlich umfangreicher, als man dies mitunter vermuten würde. Neben der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs wird die neue Mitarbeiterin der Stadtverwaltung unter anderem Jugendschutzkontrollen durchführen, sonstige örtliche Ermittlungen übernehmen oder verkehrsrechtliche Anordnungen treffen.

Die Stadtverwaltung ist zuversichtlich, dass die neue Ordnungspolizeibeamtin eine positive Wirkung auf unsere örtliche Gemeinschaft haben wird. Ihre Präsenz wird dazu beitragen, Ordnung und Sauberkeit in unseren Straßen zu fördern und das Sicherheitsgefühl aller Bürgerinnen und Bürger zu steigern.

Pressekontakt:

Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

Landgrafenstraße 52

37235 Hessisch Lichtenau

Tel.: 05602 807-0

E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de


An dieser Stelle möchten wir Sie kurz auf verschiedene Punkte hinweisen:

  • Parken nur an erlaubten Stellen:

    Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich dort, wo es erlaubt ist und beachten Sie die vorgegebene Parkdauer. Nutzen Sie eine Parkscheibe, wenn dies erforderlich ist, und stellen Sie sicher, dass diese gut sichtbar im Auto platziert ist.

  • Kein Parken auf Gehwegen:

    Das Parken auf Gehwegen ist nicht gestattet, auch nicht aus Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Gehwege dienen insbesondere als Schutzzone für Kinder, Senioren und Mobilitätseingeschränkte. Zudem sollten Einfahrten freigehalten werden, um anderen die Zufahrt zu ermöglichen.

  • Behindertenparkplätze:

    Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine wichtige Hilfe im Alltag. Daher sollten Nicht-Behinderte diese Parkplätze unbedingt freihalten - auch dann, wenn man nur etwas ausladen möchte, "nur für fünf Minuten einkaufen" will oder wenn weit und breit kein anderer Parkplatz frei ist.

  • Beachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen:

    Geschwindigkeitsbegrenzungen sind keine willkürlichen Vorschriften, sondern dienen der Sicherheit. Bitte halten Sie sich an diese Begrenzungen, um die Wahrscheinlichkeit von Unfällen zu verringern.

  • Pflege des Umfeldes: 

    Schneiden Sie Hecken so zurück, dass sie niemanden belästigen, und halten Sie Gehwege und öffentliche Flächen sauber. Im Winter sollten Schnee und Eis vom Gehweg entfernt werden, um Unfällen vorzubeugen.

  • Ordnungsgemäße Müllentsorgung:

    Nutzen Sie die vom Zweckverband Abfallwirtschaft bereitgestellten Müllbehälter für die Entsorgung Ihres Mülls. Für unterwegs anfallenden Müll stehen im öffentlichen Raum genügend Abfallkörbe zur Verfügung.

  • Saubere Wege: 

    Hinterlassenschaften von Hunden oder Pferden sollten nach Möglichkeit aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.

  • Freihalten von Hydranten und Gullys:

    Achten Sie darauf, dass Gullys vor Ihrem Haus frei von Laub und anderen Hindernissen sind und sorgen Sie dafür, dass Hydranten im Bedarfsfall leicht zugänglich sind. Dies kann bei Starkregen bzw. im Brandfall sehr hilfreich sein.