Pressemitteilung

Herrliches Winterwetter, was ist zu beachten?


Jede Gehwegfläche vor einem Grundstück muss von Schnee und Eis befreit werden, so dass wir alle dort entlanggehen können, ohne Schaden zu nehmen.

Dabei ist es wichtig, dass die Schneemassen des Bürgersteigs nicht auf die Straße geschoben werden. Diese behindern dann unnötigerweise den Straßenverkehr. Daher bitten wir Sie darauf zu achten, dass Sie beim Schneeräumen (das übrigens in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchzuführen ist) den Schnee am Rand des Gehwegs aufschütten und nicht auf die Straße schieben.

Es kommt immer wieder vor, dass durch die Schneepflüge, die die Straßen von Schnee und Eis befreien, auch wieder Schnee auf den Gehweg geschoben wird. Die ist keine Absicht, sondern der Größe und Beschaffenheit der Räumfahrzeuge geschuldet. Sicherlich ist dies für jeden Einzelnen ein Ärgernis, aber leider ist dies nicht vermeidbar. Dieses Problem hat in der Vergangenheit schon oft die Gerichte beschäftigt und es ist festgestellt worden, dass dieser Umstand hinzunehmen ist. Wir sind im ständigen Dialog mit unseren Auftragnehmern, dies so gut es geht, zu vermeiden.

Zusammenfassend bitten wir Sie, insbesondere aufgrund der angesagten extremen Wetterlage, den Gehweg vor Ihrem Grundstück zu räumen, damit niemand zu Schaden kommt. Den Schnee schieben Sie bitte nicht auf die Straße.

Ihre Stadtverwaltung

Hessisch Lichtenau