Mietwohnraumförderung - Programmjahr 2025


Das Land stellt gemeinsam mit der WIBank Darlehen und Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Mietwohnungsneubaus (für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sowie für Haushalte von Studierenden und Auszubildenden) und der Modernisierung von Mietwohnungen bereit. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie vom 10. Mai  2023(StAnz.S.710).

Um Fördermittel zeitnäher verteilen zu können, wird es in 2025 zwei Termine zur Anmeldung von Bauvorhaben mit anschließender Mittelzuteilung geben. Als Termine für den Anmeldeschluss sind der 23. Mai 2025 und der 19. September 2025 vorgesehen.

Die in 2025 zur Verfügung stehenden Programmmittel werden hälftig auf beide Termine aufgeteilt. Projekten, die beim ersten Termin angemeldet wurden und nicht zum Zuge kamen, wird kein Vorteil beim zweiten Termin eingeräumt.

Wir gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, Bauvorhaben für eine Förderung im Rahmen der ersten Tranche bis spätestens 20. Mai 2025 und für die zweite Tranche bis spätestens 16. September 2025 anzumelden.

Für die Anmeldungen sind die als Anlagen 1-3 beigefügten Vordrucke zu verwenden. Diese können auch unter www.wibank.de heruntergeladen werden. Im Anschluss an die oben genannten Termine werden die Mittel für konkrete Bauvorhaben bereitgestellt. Danach ist der vollständige Antrag  vorzulegen.

Es können nur Bauvorhaben anzumelden, für die die Anträge fristgerecht gestellt werden können. Dies setzt u. a. voraus, dass ein bebaubares Grundstück und Baurecht vorhanden sind. Mit der Baumaßnahme soll innerhalb von zwei Jahren ab Mittelbereitstellung begonnen werden.