pressemitteilung
Winterdienst auf Gehwegen
Der Winter ist da – und damit gelegentlich auch Schnee und Eis auf unseren Gehwegen. Damit alle sicher unterwegs sein können, möchten wir Sie an die Räum- und Streupflichten erinnern:
Wer räumt wann?
Straßen mit einem Bürgersteig:
- Gerade Jahre (z. B. 2026): Eigentümer auf der Gehwegseite räumen.
- Ungerade Jahre (z. B. 2025): Eigentümer auf der gegenüberliegenden Seite räumen.
Mehrzweckstreifen (Fußgänger und Verkehr gemeinsam, kein „Bordstein“): keine Räum- und Streupflicht
Wichtige Hinweise:
- Räumen Sie den Gehweg vollständig frei, inklusive der Überwege.
- Schnee darf auf der Straße nur so abgelegt werden, dass der Verkehr nicht behindert wird.
- Festgetretenen oder angetauten Schnee möglichst auflockern.
- Zum Streuen Sand oder Splitt verwenden; Salz nur sparsam bei Eis.
- Die Räum- und Streupflicht gilt von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab, um eine durchgehende, sichere Gehfläche zu gewährleisten. Die Stadt bittet alle, ihren Pflichten nachzukommen – so bleiben Gehwege sicher, und mögliche Schäden werden vermieden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Pressekontakt:
Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau
Herr I. Krause
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Tel.: 05602 807-0
E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de


