pressemitteilung

Gehwege sauber halten


Ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Wer ein Grundstück besitzt, ist auch für den angrenzenden Gehweg verantwortlich. Die Stadt Hessisch Lichtenau erinnert daran, wie wichtig es ist, dass diese Bereiche regelmäßig gepflegt werden.

Was ist zu tun?

Im Winter bedeutet das: Schnee zeitnah räumen und bei Glätte mit geeigneten, umweltfreundlichen Streumitteln absichern. Im restlichen Jahr sollten Unkraut, Laub und Müll entfernt werden. Laut Straßenreinigungssatzung gilt diese Pflicht auch dann, wenn zwischen Grundstück und Gehweg ein Grünstreifen mit Bäumen, Sträuchern oder Blumen liegt – auch dann sind die Eigentümer des dahinterliegenden Grundstückes für den Gehweg zuständig.

Warum ist das wichtig?

Gepflegte Gehwege wirken einladend, verhindern Ärger und machen das tägliche Unterwegssein angenehmer – ob zu Fuß, mit dem Rollator oder mit dem Kinderwagen.

Vielen Dank an alle, die sich bereits kümmern!

Weitere Infos zur Reinigungspflicht finden Sie auf der Website der Stadt Hessisch Lichtenau oder direkt in der Straßenreinigungssatzung. Bei Fragen steht Ihnen die Ordnungsverwaltung gerne zur Verfügung.

Ihre Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau


Pressekontakt:

Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau

Herr I. Krause

Landgrafenstraße 52

37235 Hessisch Lichtenau

Tel.: 05602 807-0

E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de